Ab dem 19.11.2021 bis vorerst 31.01.2022 bietet das BRK für Besucher wieder Schnelltests bei uns im Haus an:
- freitags zwischen 15 und 16 Uhr
- ohne Anmeldung
- es wird keine Bescheinigung ausgestellt
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Ein Betreten des Hauses / Besuch eines Bewohners ist nur mit einem aktuellem Test möglich, auch
als geimpfte oder genesene Person. Das PoC-Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Testergebnis nicht älter als 48 Stunden. Wir sind gehalten dies zu
kontrollieren.
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Regelbesuchszeit: dienstags bis sonntags in der Zeit von 14 - 17 Uhr, spätere Zeiten auf Anfrage im Einzelfall möglich
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Das Kommen und Gehen ist wieder im Rahmen eines Kurzscreenings zu dokumentieren.
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Die Beschränkung auf eine Person pro Tag ist aufgehoben (max. zwei Besucher auf dem Zimmer, soweit der Mindestabstand gewahrt bleibt)
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Für alle Besucher besteht weiterhin Maskenpflicht, auch für geimpfte und genesene Personen ist das Tragen einer FFP2 Maske
Pflicht.
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Maskenpflicht gilt grundsätzlich auf dem ganzen Gelände, also auch im Innenhof und auf der Terrasse. Die Maske ist überall durchgängig und korrekt über Mund UND Nase zu tragen.
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Im Innenhof und auf der Terrasse (außerhalb des Gebäudes) ist die Maskenpflicht für geimpfte
Personen aufgehoben.
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Unter Einhaltung der Abstandsregeln besteht für geimpfte und genesene Besucher die Möglichkeit "maskenfrei" im Multifunktionsraum
gemeinsam mit dem Bewohner zu essen und zu trinken.
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Die besuchten Bewohner haben unabhängig vom Impfstatus im Haus ebenso durchgängig eine OP-Maske zu tragen. Ausnahmen sind nur in Abstimmung mit
der Pflege möglich.
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Wir bitten weiter, auch außerhalb des Gebäudes, um Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln.
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Eine Abholung von Bewohnern ist jederzeit möglich, um Voranmeldung auf dem Wohnbereich wird gebeten. "Rückkehrer" werden in
jedem Fall sofort und nach fünf Tagen im Haus getestet.
Vielen Dank für das Verständnis
Aus
Gründen der leichteren Lesbarkeit wird hier die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des
weiblichen Geschlechts, sondern ist im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen.
„Im Mittelpunkt all unserer Tätigkeiten steht die Würde des Bewohners als einmaliger und einzigartiger Mensch, den wir auf seinem Lebensweg bis zuletzt begleiten.“
(aus dem Leitbild der GLOCKENGIESSER Alten- und Pflegeheime)